1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FeuSys GmbH gelten für alle – auch zukünftige – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner. Für Hosting- und Betreuungsverträge gelten zusätzliche Bedingungen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier (4) Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Rechtspositionen, die in den geschlossenen Verträgen begründet sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FeuSys GmbH ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
2.3 Rechnungen sind sofort nach Erhalt per Überweisung ohne Abzug zahlbar. Zahlungsziel und etwaige Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der FeuSys GmbH. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit Auskunft über ihren Verbleib zu erteilen.
4. Lieferzeit
4.1 Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich, sofern keine schriftliche Bestätigung vorliegt.
4.2 Eine verbindliche Lieferzeit ist nur vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Sie beginnt mit Vertragsabschluss. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche können diese verlängern. Können wir aufgrund von nicht zu vertretenden Hindernissen, insbesondere höherer Gewalt, Streik oder Betriebsstörungen, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen nicht einhalten, so verlängern sich diese angemessen, maximal jedoch um den Zeitraum, in dem das Hindernis bestand. Wir werden den Vertragspartner über das Eintreten solcher Hindernisse unverzüglich informieren.
4.3 Wir haften im Falle der Überschreitung von Lieferfristen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn die Ansprüche des Kunden auf die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), insbesondere die Lieferung einer mangelhaften Sache, auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, auf das arglistige Verschweigen eines Mangels oder auf die Verletzung der Haftungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes zurückzuführen sind.
5.2 Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen und nur auf Mängel, die die Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Leistung, sofern gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
5.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Bedienung oder Behandlung, natürlichem Verschleiß, unterlassener Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder sonstigen chemischen, elektrischen oder physikalischen Einflüssen beruhen. Wir haften ferner nicht für die Lauffähigkeit von Programmen auf Hardware, die nicht von uns geliefert wurde.
5.4 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens ebenfalls innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
5.5 Eine Haftung für Produkte und Leistungen Dritter, die im Auftrag und/oder auf Rechnung vertrieben werden, wird ausgeschlossen. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Hersteller bzw. Drittanbieter.
5.6 Wir haften nicht für Schäden, die der Vertragspartner durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere durch regelmäßige Datensicherung auf separaten Datenträgern – hätte verhindern können.
5.7 Die Regelungen gemäß den Ziffern 5.1 bis 5.6 gelten sinngemäß auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten der FeuSys GmbH.
5.8 Ansprüche im Rahmen der Mängelhaftung setzen voraus, dass (a) die Haftung nach den Ziffern 5.1 bis 5.4 dem Grunde nach gegeben ist und (b) der Vertragspartner seinen gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich nach Ablieferung nachgekommen ist. Die Anzeige muss schriftlich oder in reproduzierbarer Form erfolgen.
5.9 Die Mängelhaftung ist – über Ziffer 5.8 hinaus – ausgeschlossen, wenn (a) der Vertragspartner oder Dritte ohne unsere Zustimmung Veränderungen an der Software oder Hardware vorgenommen haben, es sei denn, der Vertragspartner kann nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist; (b) die gelieferte Software bzw. Hardware in einer nicht freigegebenen Umgebung eingesetzt wird, soweit der Mangel hiermit in kausalem Zusammenhang steht; oder (c) die gelieferte Software in einer Hardwareumgebung eingesetzt wird, die nicht den vertraglich bezeichneten Systemvoraussetzungen entspricht, soweit der Mangel hiermit in kausalem Zusammenhang steht.
5.10 Im Rahmen der Mängelhaftung sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Ersatzlieferung). Insbesondere sind wir berechtigt, Mängel auch auf fernelektronischem Wege zu analysieren und zu beseitigen. Der Vertragspartner hat hierzu die aktuellen Zugangsdaten für sein System (Passwörter und Ähnliches) bereitzustellen und sein System mit einer funktionsfähigen Fernwartungssoftware auszustatten.
5.11 Der Vertragspartner kann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder von uns endgültig verweigert worden ist, oder wenn wir eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung ungenutzt haben verstreichen lassen. Hat die FeuSys GmbH die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten, ist der Vertragspartner nicht zum Rücktritt berechtigt.
5.12 Der Vertragspartner ist, vorbehaltlich des Rechtes aus § 637 BGB, nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
5.13 Die zur Mängelbeseitigung notwendigen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, trägt die FeuSys GmbH. Kosten, die aufgrund einer unberechtigten Mängelrüge entstehen, hat der Vertragspartner zu tragen.
5.14 Ansprüche im Rahmen der Mängelhaftung verjähren in 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung oder Abnahme. Hiervon ausgenommen sind die Fälle der Ziffer 5.1 dieser AGB.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der FeuSys GmbH.
6.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
7. Zusätzliche Bedingungen für Installationen, Reparaturen und Dienstleistungen
7.1 Die im Angebot/Auftrag aufgeführten Leistungsangaben sind Erfahrungswerte und setzen eine reibungslose Durchführung der Arbeiten voraus. Zusätzliche Leistungen an Fremdprodukten, die zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlich sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.2 Alle nicht im Auftrag aufgeführten Leistungen, die von uns erbracht werden sollen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner. Dies gilt insbesondere für Nachlieferungen und den Austausch bestehender Komponenten.
7.3 Für Arbeiten an Produkten Dritter bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien. Die Haftung für etwaige Schäden an Fremdprodukten richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
7.4 Die Erbringung der Dienstleistung setzt die erforderliche technische und personelle Ausstattung auf Seiten des Auftraggebers voraus.
7.5 Im Auftrag vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Verschiebungen und Stornierungen durch den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht bis spätestens 5 Werktage vor dem Leistungstermin ein Ersatzauftraggeber gefunden wird, der den Auftrag in vollem Umfang übernimmt. Dem Auftraggeber können dabei entstehende Kosten (bereits bestellte Hard- oder Software, Personalkosten für nicht erbrachte Leistungen u. Ä.) in Rechnung gestellt werden.
8. Datenschutz
8.1 Die FeuSys GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung der FeuSys GmbH entnommen werden.
9. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
9.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Vereinbarungen haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang, soweit sie schriftlich festgehalten sind.
FeuSys GmbH · Stand: März 2026
